Preise

Wir können Ihnen mitteilen, dass ab sofort unsere Leistung der Haushaltshilfe im Krankheitsfall,

bei Schwangerschaft usw. auch über die Ersatzkassen abgerechnet werden kann!


Wir arbeiten mit allen Krankenkassen zusammen.



Unsere Preise sind so kalkuliert,

dass folgende Kosten bereits enthalten sind:



◾Organisation der Reinigung

◾Mitarbeiter-Lohnkosten

◾Anfahrtskosten

◾Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung

◾Beiträge zur Berufsgenossenschaft

◾Lohnbezogene Versicherungen

◾Zuschläge an unsere Mitarbeiter

◾Übernahme des Lohnfortzahlungsrisikos im Krankheitsfall

◾Ersatzbereitstellung von Mitarbeitern bei Urlaub, Krankheit, etc.

◾Einarbeitung, Betreuung und Coaching unserer Mitarbeiter

◾Überwachung der Arbeitsschutz- und sonstigen Vorschriften


Nutzen Sie den Steuervorteil!






Kurze Info zur Steuerbegünstigung


Seit dem 01.01.2009 sind nach dem Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen alle haushaltsnahe Dienstleistungen einschließlich Pflegeleistungen, die bisher an verschiedenen Gesetzesstellen erfasst waren.


Steuerlich geltend machen können Sie vor allem den Arbeitslohn, den Sie für die haushaltsnahe Dienstleistung zahlen. Aber auch die Fahrtkosten Ihres Dienstleisters sowie die Kosten für die Nutzung von Maschinen wie Staubsaugern oder Gartengeräten können Sie zu einem Fünftel in Ihrer Steuererklärung ansetzen. Auch Verbrauchsmaterialien zählen dazu, also etwa Spül- oder Reinigungsmittel oder das Streugut des Winterdienstes, der für Sie arbeitet.

Fallen zusätzliche Kosten an, wenn etwa ein Dienstleister Ihre Hecke schneidet

oder den Rasen mäht und den Schnitt entsorgen muss, können Sie auch diese zu 20 %

von Ihrer Steuerschuld abziehen.


Prüfen Sie, welche Kosten Sie eventuell als außergewöhnliche Belastung geltend machen können.


Nicht absetzen können Sie hingegen die allgemeinen Müllgebühren. Auch Nachhilfe- oder Musikunterricht für die Kinder zählt nicht dazu, selbst wenn er bei Ihnen zu Hause erteilt wird. Ausgeschlossen sind auch die Kosten für die Grabpflege.

Haben Sie eine häusliche Pflegedienstleistung in Auftrag gegeben, können Sie Materialien wie ein spezielles Krankenbett ebenfalls nicht als haushaltsnahe Dienstleistung ansetzen.

 


Liste haushaltsnaher Dienstleistungen


Zu den steuerlich absetzbaren haushaltsnahen Dienstleistungen zählen unter anderem:


•Reinigung der Wohnung, des Teppichs oder der Fenster,

•Fußwegreinigung und Winterdienst, auch auf öffentlichen Gehwegen,

•Hausmeisterleistungen,

•Gartenarbeiten innerhalb des Grundstücks wie Rasen mähen, Baumpflege oder Hecken schneiden,

•Pflegedienstleistungen,

•Aufwendungen für ein Notrufsystem in einer Seniorenresidenz,

•Kinderbetreuung zu Hause sowie

•Versorgung und Betreuung von Haustieren in der eigenen Wohnung.


Dass auch die Haustier-Betreuung absetzbar ist, hat der Bundesfinanzhof 2015 entschieden (Urteil vom 3. September 2015, Az. VI R 13/15).

Er widerspricht damit einer gegenteiligen Aussage des Bundesfinanzministeriums in einem Schreiben von Anfang 2014 (Bundessteuerblatt I 2014, 75).


In diesem Schreiben erläutert das Ministerium auf den ersten 26 Seiten die Voraussetzungen und Details, wann solche privat veranlassten Aufwendungen steuerlich abzugsfähig sein können. Angehängt ist die Anlage 1, in der alphabetisch von Abfallmanagement bis zur Zubereitung von Mahlzeiten im Haushalt unterschiedlichste Tätigkeiten aufgelistet und den unterschiedlichen Kategorien (haushaltsnahe Dienstleistung oder Handwerkerleistung) zugeordnet werden. Auf einem Blick können Sie erkennen, welche davon die Finanzämter als begünstigte Leistung einordnen. Dieses Verwaltungsschreiben ist für alle Finanzämter verbindlich.

(Quelle: http://www.finanztip.de/haushaltsnahe-dienstleistungen)





Welche Dienstleistungen sind begünstigt?


Begünstigt sind daher "Arbeits-Maßnahmen", so genannte haushaltsnahe Dienstleistungen, wie zum Beispiel "Kinderbetreuung, Fensterreinigung, Haushaltsreinigungen,, Teppichreinigung und ggf. einfach zu verrichtende Handwerksarbeiten (Reparaturarbeiten) in der eigenen Wohnung usw.)".

(Quelle: http://www.finanztip.de/haushaltsnahe-dienstleistungen)





Leistungen durch Krankenkassenabrechnung


Kostenübernahme durch eine Krankenkasse.


In der Regel werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen, wenn der Einsatzgrund eine familiäre/betriebliche Notsituation ist und bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden (z.B. Kinder im Haushalt, Krankheit, Kur, nach einer OP usw.)


Über weitere Finanzierungsmöglichkeiten (z.B. Sozial- und Jugendhilfeträger, Rentenversicherungsträger, Beihilfen etc.) informieren wir Sie gerne.


Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit!